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Besatzungsrecht

Besatzungsrecht ist der Teil des humanitären Völkerrechts, der gilt, wenn ein Gebiet tatsächlich unter die Autorität feindlicher Streitkräfte gelangt, ohne dass damit die Souveränität übergeht. Die Besatzungsmacht muss öffentliche Ordnung und Versorgung sichern, die bestehende Rechtsordnung grundsätzlich respektieren und die Zivilbevölkerung schützen. Verboten sind insbesondere Annexion durch bloße Gewalt, Kollektivstrafen, Plünderung sowie die Überführung eigener Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet.

Rechtliche Bedeutung

Eine Besetzung entsteht durch tatsächliche, ausübungsfähige Kontrolle und nicht erst durch eine Erklärung. Sie ist rechtlich vorläufig; die Besatzungsmacht wird nicht zum Souverän des Gebiets.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Maßgeblich sind vor allem die Haager Landkriegsordnung, die Vierte Genfer Konvention und Gewohnheitsrecht. Sicherheitsmaßnahmen sind möglich, müssen aber notwendig, verhältnismäßig und mit den Schutzpflichten vereinbar sein.

Beispiel

Streitkräfte kontrollieren nach dem Rückzug der bisherigen Behörden dauerhaft eine fremde Provinz. Sie müssen Krankenhäuser funktionsfähig halten und dürfen das Gebiet nicht allein durch ein nationales Gesetz eingliedern.

Häufige Fragen

Ist jede militärische Präsenz eine Besetzung?

Nein. Erforderlich ist effektive Herrschaft über fremdes Gebiet ohne Zustimmung des Gebietsherrn.

Geht die Souveränität auf die Besatzungsmacht über?

Nein. Besatzung begründet nur eine vorläufige tatsächliche Herrschaft.

Darf bestehendes Recht geändert werden?

Nur soweit Sicherheits- und Schutzpflichten oder zwingendes Recht dies rechtfertigen.

Weiterführende Hinweise

Verwandte Begriffe sind humanitäres Völkerrecht, Zivilbevölkerung, territoriale Integrität, Annexionsverbot.

Vertiefend: IKRK zum Besatzungsrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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