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Territoriale Integrität

Territoriale Integrität ist der völkerrechtliche Schutz des Staatsgebiets vor gewaltsamer Beeinträchtigung, Abtrennung oder Besetzung durch andere Staaten. Artikel 2 Nummer 4 UN-Charta verbietet Gewalt gegen territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit. Der Grundsatz steht neben Souveränität, Interventionsverbot und Selbstbestimmungsrecht. Grenzänderungen sind durch wirksame Vereinbarung möglich; gewaltsamer Gebietserwerb wird grundsätzlich nicht anerkannt. Innerstaatliche Autonomiekonflikte sind nicht ohne Weiteres internationale Grenzfragen.

Rechtliche Bedeutung

Territoriale Integrität stabilisiert die internationale Ordnung und schützt bestehende Staatsgrenzen vor äußerem Zwang. Maßgebliche Grundlagen erläutert die Charta der Vereinten Nationen. Passende Wörterbuchartikel sind Völkerrecht, Völkerrechtsquelle, völkerrechtlicher Vertrag und Staatensouveränität.

Abgrenzung

Sie gewährleistet nicht jede innerstaatliche Verwaltungsgrenze und schließt einvernehmliche Abtretungen oder Grenzbereinigungen nicht aus.

Beispiel

Besetzt ein Staat militärisch einen Teil des Nachbarstaates und erklärt ihn zum eigenen Gebiet, verletzt er dessen territoriale Integrität.

FAQ

Ist Gebietserwerb durch Gewalt zulässig?

Nein. Das Gewaltverbot schließt die rechtmäßige Aneignung fremden Staatsgebiets grundsätzlich aus.

Wie verhält sich Selbstbestimmung dazu?

Beide Grundsätze sind auszugleichen; Selbstbestimmung begründet nicht generell ein Recht auf einseitige Sezession.

Können Grenzen vertraglich geändert werden?

Ja. Staaten dürfen einvernehmlich und völkerrechtskonform Grenzen neu festlegen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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