Vollstreckungstitel
Ein Vollstreckungstitel ist die formelle Grundlage der Zwangsvollstreckung. Er weist aus, dass ein Anspruch in einer gesetzlich anerkannten Form festgestellt oder vollstreckbar geworden ist. Häufigster Titel ist ein rechtskräftiges oder vorläufig vollstreckbares Urteil. Daneben können etwa Vollstreckungsbescheide, gerichtliche Vergleiche, notarielle Urkunden mit Unterwerfungserklärung oder bestimmte Verwaltungsakte Vollstreckungstitel sein. Welcher Titel genügt, bestimmt die einschlägige Vollstreckungsordnung.
Funktion und Voraussetzungen
Der Titel muss den Inhalt und die Beteiligten hinreichend bestimmt erkennen lassen. Für die Vollstreckung sind regelmäßig außerdem Klausel und Zustellung erforderlich.
Beispiel
Ein Gläubiger erhält einen Vollstreckungsbescheid über 2.000 Euro und kann daraus nach den weiteren Voraussetzungen vollstrecken.
Häufige Fragen
Ist jedes Urteil ein Vollstreckungstitel?
Ein Urteil kann vollstreckbar sein, doch kommt es auf Vollstreckbarkeit, Ausfertigung und weitere gesetzliche Voraussetzungen an.
Verwandte Begriffe
Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsklausel, Vollstreckbare Ausfertigung, Rechtskraftwirkung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.