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Sezession

Sezession ist die Abtrennung eines Gebietsteils von einem bestehenden Staat mit dem Ziel, einen neuen unabhängigen Staat zu bilden oder sich einem anderen Staat anzuschließen. Das Völkerrecht schützt zugleich die territoriale Integrität bestehender Staaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Ein allgemeines Recht auf einseitige Sezession ist außerhalb besonderer Zusammenhänge nicht anerkannt. Entscheidend sind unter anderem Verfassungsrecht, wirksame Staatlichkeit, Anerkennung, Gewaltverbot und die Umstände des Ablösungsprozesses.

Rechtliche Bedeutung

Sezession ist nicht mit Dekolonisation oder einer einvernehmlichen Staatsauflösung gleichzusetzen. Das Selbstbestimmungsrecht wird grundsätzlich innerhalb bestehender Staaten verwirklicht; eine sogenannte remediale Sezession ist rechtlich umstritten.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Ein neuer Staat benötigt Staatsgebiet, Staatsvolk und effektive Staatsgewalt. Anerkennung ist bedeutsam, ersetzt aber nicht alle Voraussetzungen. Fremde militärische Gewalt kann die Rechtmäßigkeit des Vorgangs entscheidend beeinträchtigen.

Beispiel

Eine Region erklärt nach einem Referendum einseitig ihre Unabhängigkeit. Ob ein Staat entsteht und die Abtrennung rechtmäßig ist, hängt nicht allein vom Abstimmungsergebnis ab.

Häufige Fragen

Gibt das Selbstbestimmungsrecht immer ein Abspaltungsrecht?

Nein. Regelmäßig verlangt es zunächst politische Teilhabe und innere Selbstbestimmung.

Schafft Anerkennung einen Staat?

Die Anerkennung ist wichtig, wird aber überwiegend nicht als allein konstitutiv angesehen.

Kann das nationale Verfassungsrecht entscheidend sein?

Ja, etwa wenn es ein Verfahren für Gebietsänderungen oder Unabhängigkeit vorsieht.

Weiterführende Hinweise

Verwandte Begriffe sind Selbstbestimmungsrecht der Völker, territoriale Integrität, Staat, Anerkennung eines Staates.

Vertiefend: Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu Kosovo.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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