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Positive Verpflichtungen

Positive Verpflichtungen sind staatliche Handlungspflichten, die sich aus den Rechten der Europäischen Menschenrechtskonvention ergeben. Ein Vertragsstaat muss Konventionsrechte nicht nur durch Unterlassen eigener Eingriffe achten, sondern sie unter bestimmten Voraussetzungen aktiv schützen. Dazu können gesetzliche Schutzvorkehrungen, wirksame Ermittlungen, behördliche Gefahrenabwehr oder gerichtlicher Rechtsschutz gehören. Reichweite und Intensität hängen vom betroffenen Recht, der Vorhersehbarkeit der Gefahr und der Zumutbarkeit staatlicher Maßnahmen ab.

Schutz- und Verfahrenspflichten

Positive Verpflichtungen können materiellen Schutz und wirksame Verfahren verlangen. Sie bestehen auch gegenüber Gefahren, die von Privaten ausgehen.

Beispiel

Behörden kennen eine konkrete schwere Gefahr für das Leben einer Person, ergreifen aber keine zumutbaren Schutzmaßnahmen. Dies kann eine positive Verpflichtung verletzen.

Häufige Fragen

Muss der Staat jeden Schaden verhindern?

Die Antwort richtet sich nach den Umständen und der Rechtsprechung des EGMR.

Verwandte Begriffe

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention, Umsetzung von EGMR-Urteilen.

Weiterführend: Informationen des Europarats und anwalt-menschenrechtsbeschwerde.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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