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Blaue Karte EU

Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigung von Hochschulabsolventen und vergleichbar qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Die Erteilung setzt insbesondere ein konkretes, den Qualifikationen angemessenes Arbeitsplatzangebot und das gesetzlich bestimmte Mindestgehalt voraus; für Mangelberufe und bestimmte Berufsanfänger gelten Sonderregeln. Der Titel erleichtert unter bestimmten Voraussetzungen Familiennachzug, Mobilität innerhalb der Europäischen Union und den späteren Erwerb eines unbefristeten Aufenthaltsrechts.

Rechtliche Einordnung

Die Blaue Karte EU ist in § 18g AufenthG geregelt und setzt unionsrechtliche Vorgaben um. Sie ist ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit. Qualifikation, Beschäftigungsdauer, Gehalt und gegebenenfalls Berufszulassung werden geprüft.

Rechtsfolgen und praktische Bedeutung

Der Inhaber darf die genehmigte qualifizierte Beschäftigung ausüben. Arbeitgeberwechsel und Arbeitslosigkeit können Mitteilungspflichten auslösen. Nach gesetzlichen Zeiten kann eine Niederlassungserlaubnis erleichtert erreichbar sein.

Abgrenzung

Die Blaue Karte EU unterscheidet sich von der allgemeinen Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung und vom Visum zur Einreise. Sie ist weder Unionsbürgerschaft noch automatisch in jedem Mitgliedstaat gültig.

Beispiel

Ein Informatiker aus einem Drittstaat erhält ein deutsches Arbeitsplatzangebot, das seiner Qualifikation entspricht und die geltende Gehaltsschwelle erfüllt. Die Ausländerbehörde prüft die übrigen Voraussetzungen und erteilt die Blaue Karte EU.

Häufige Fragen

Ist immer ein Hochschulabschluss nötig?

Auch bestimmte vergleichbare tertiäre Qualifikationen oder gesetzlich erfasste Berufserfahrung können genügen.

Gilt dieselbe Gehaltsgrenze für jeden Beruf?

Nein. Das Gesetz sieht unter anderem für bestimmte Engpassberufe abweichende Grenzen vor.

Ist der Titel unbefristet?

Nein. Die Blaue Karte EU wird befristet erteilt, kann aber den späteren Daueraufenthalt erleichtern.

Verwandte Begriffe und Quellen

§ 18g AufenthG und europarecht-faq.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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