Bundestagswahl

Bundestagswahl bezeichnet die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages durch das wahlberechtigte Volk. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff prägt damit die demokratische Ordnung und die praktische Arbeit der Verfassungsorgane.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Voraussetzungen und Folgen

Sie muss allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein; Einzelheiten regeln Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung

Beispiel

Ein Wahlberechtigter gibt seine Stimme für die Zusammensetzung des nächsten Bundestages ab

Häufige Fragen

Welche Rechtsquellen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz sowie einschlägige Wahl-, Abgeordneten- und Geschäftsordnungsregelungen.

Kann der Bundestag die Einzelheiten selbst regeln?

Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen besitzt der Bundestag ein weitreichendes Recht zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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