| |

Fristbeginn bei Urteilsverfassungsbeschwerde

Der Fristbeginn bei der Urteilsverfassungsbeschwerde richtet sich grundsätzlich nach der Zustellung oder formlosen Mitteilung der vollständigen letztinstanzlichen Entscheidung. Nach § 93 Absatz 1 BVerfGG muss die Verfassungsbeschwerde binnen eines Monats erhoben und begründet werden. Wird zunächst ein statthafter Rechtsbehelf, insbesondere eine Anhörungsrüge, eingelegt, beeinflusst dies den Fristbeginn nur bei ordnungsgemäßer und nicht offensichtlich aussichtsloser Nutzung. Eine unzulässige Eingabe setzt die Frist regelmäßig nicht neu in Gang.

Rechtliche Einordnung

Die Fristberechnung ist eng mit der Rechtswegerschöpfung verbunden und soll zugleich Rechtssicherheit sowie effektiven Grundrechtsschutz gewährleisten.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Voraussetzungen

Zu bestimmen sind die letztinstanzliche Entscheidung, ihre maßgebliche Bekanntgabe und die Wirkung eventuell nachgeschalteter fachgerichtlicher Rechtsbehelfe.

Rechtsfolgen

Nach Ablauf der Monatsfrist ist die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich unzulässig; nur unter engen Voraussetzungen kommt Wiedereinsetzung in Betracht.

Beispiel

Das letztinstanzliche Urteil wird am 3. Mai zugestellt; grundsätzlich beginnt die Monatsfrist am folgenden Tag.

Häufige Fragen

Beginnt die Frist schon mit der Urteilsverkündung?

Regelmäßig ist die Zustellung oder sonstige Bekanntgabe der vollständigen Entscheidung maßgeblich.

Verlängert eine unzulässige Anhörungsrüge die Frist?

Grundsätzlich nein.

Muss auch die Begründung fristgerecht vorliegen?

Ja, Einlegung und hinreichende Begründung müssen rechtzeitig erfolgen.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Urteilsverfassungsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung, Verfassungsbeschwerde. Weiterführende, nicht werbliche Quellen sind anwalt-verfassungsbeschwerde.de, grundrechte-faq.de, das-grundgesetz.de und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Haager Übereinkommen

    Haager Übereinkommen ist ein Sammelbegriff für völkerrechtliche Verträge, die überwiegend im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ausgearbeitet wurden. Sie vereinheitlichen grenzüberschreitende Regeln etwa zu Zustellung, Beweisaufnahme, Kindesentführung, Kinderschutz, Unterhalt, Gerichtsstandsvereinbarungen und Anerkennung von Entscheidungen. Welches Übereinkommen gilt, muss stets genau bestimmt werden. Rechtliche Bedeutung Die Übereinkommen gelten nur für Vertragsstaaten und nach innerstaatlicher…

  • Landeseigene Verwaltung

    Landeseigene Verwaltung bezeichnet die Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder als eigene Angelegenheit. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang….

  • |

    Vorläufige Anwendung eines Vertrags

    Vorläufige Anwendung eines Vertrags bedeutet, dass Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag oder Teile davon schon vor seinem förmlichen Inkrafttreten anwenden. Grundlage ist eine Vertragsbestimmung oder eine anderweitige Vereinbarung der beteiligten Staaten. Die vorläufige Anwendung begründet echte völkerrechtliche Pflichten, bleibt aber von Ratifikation und endgültiger Bindung unterschieden. Sie endet nach dem Vertrag, durch Inkrafttreten oder grundsätzlich durch…

  • |

    Erledigungserklärung

    Erledigungserklärung ist die prozessuale Mitteilung, dass ein ursprünglich zulässiges und begründetes Klagebegehren durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist. Erklären beide Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt, entscheidet das Gericht grundsätzlich nur noch über die Kosten. Bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers wird sein Antrag regelmäßig als Feststellungsbegehren ausgelegt. Dann prüft das Gericht, ob…

  • |

    Wahlkreisbewerber

    Wahlkreisbewerber ist der Kandidat, der in einem abgegrenzten Wahlkreis mit der Erststimme gewählt werden kann. Er tritt aufgrund eines zugelassenen Kreiswahlvorschlags einer Partei oder als anderer, insbesondere parteiloser Bewerber an. Bei Parteibewerbern führt die relative Erststimmenmehrheit seit der Bundestagswahl 2025 nur dann zum Mandat, wenn der Sitz durch Zweitstimmen der Partei im betreffenden Land gedeckt…

  • Politische Verantwortlichkeit

    Politische Verantwortlichkeit bezeichnet die Pflicht eines Regierungsmitglieds oder anderen politischen Amtsträgers, sein Handeln gegenüber Parlament und Öffentlichkeit zu erklären und politische Folgen zu tragen. Sie ist von rechtlicher Haftung und strafrechtlicher Verantwortlichkeit zu unterscheiden. Im parlamentarischen Regierungssystem wird sie durch Fragerechte, Debatten, Untersuchungsausschüsse, Haushaltskontrolle und Misstrauensinstrumente verwirklicht. Ein Rechtsverstoß ist nicht erforderlich; auch Fehlentscheidungen, Vertrauensverlust…