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Daseinsvorsorge

Daseinsvorsorge bezeichnet die Bereitstellung grundlegender Leistungen und Infrastrukturen, die für ein geordnetes gesellschaftliches Leben erforderlich sind. Dazu zählen etwa Wasser- und Energieversorgung, Abfallentsorgung, öffentlicher Nahverkehr, Gesundheitsversorgung und teilweise digitale Infrastruktur. Träger können Staat, Kommunen oder private Unternehmen sein. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Fachgesetzen, Kommunalrecht, Unionsrecht und örtlichen Gegebenheiten. Der Begriff begründet für sich allein regelmäßig keinen unmittelbaren Individualanspruch. Zugleich können europäische Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften die Organisation beeinflussen.

Rechtliche Bedeutung

Daseinsvorsorge beschreibt eine öffentliche Gewährleistungs- und Gestaltungsaufgabe, deren Umfang politisch und gesetzlich konkretisiert wird.

Voraussetzungen und Folgen

Organisation und Finanzierung müssen Zuständigkeit, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und gegebenenfalls Wettbewerbsvorgaben beachten.

Beispiel

Eine Gemeinde organisiert die Trinkwasserversorgung durch einen kommunalen Eigenbetrieb.

Häufige Fragen

Muss die Kommune alles selbst erbringen?

Nein. Sie kann Leistungen je nach Gesetz auch auf öffentliche oder private Unternehmen übertragen.

Gibt es einen Anspruch auf jede Leistung?

Nur wenn eine konkrete gesetzliche oder satzungsrechtliche Anspruchsgrundlage besteht.

Verwandte Begriffe

Siehe Kommunalrecht, Verwaltungsprivatrecht und Öffentliche Einrichtung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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