|

Nachbarschutz im Baurecht

Nachbarschutz im Baurecht bezeichnet die Rechte von Nachbarn gegen baurechtliche Vorhaben und behördliche Entscheidungen, soweit Vorschriften gerade ihrem Schutz dienen.

Einordnung

Der Begriff gehört zum Baurecht und Bauplanungsrecht.

Beispiel

Die rechtliche Bewertung richtet sich nach den konkreten Umständen und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Häufige Fragen

Wo stehen die Regeln?

Wichtige Vorschriften enthält das BauGB.

Verwandte Begriffe

Baugenehmigung, Bauleitplanung, Bebauungsplan

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Internationale Organisation

    Eine internationale Organisation ist ein durch völkerrechtlichen Vertrag gegründeter dauerhafter Zusammenschluss von Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten mit eigenen Organen und bestimmten gemeinsamen Aufgaben. Ihre Befugnisse ergeben sich aus dem Gründungsvertrag und den zur Aufgabenerfüllung notwendigen Kompetenzen. Sie besitzt regelmäßig eine vom Mitgliederkreis getrennte, funktionale Völkerrechtspersönlichkeit, kann Verträge schließen und internationale Ansprüche geltend machen. Reichweite, Mitgliedschaft,…

  • |

    Gebot der Rücksichtnahme

    Das Gebot der Rücksichtnahme verlangt im öffentlichen Baurecht einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Bauherrn und schutzwürdigen Belangen seiner Nachbarn. Es ist keine selbständige Generalklausel, sondern wird aus der jeweils einschlägigen Vorschrift hergeleitet, besonders deutlich aus § 15 Abs. 1 BauNVO. Entscheidend ist, was dem Betroffenen nach Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und den Umständen des Einzelfalls…

  • |

    Trilog

    Trilog ist eine informelle interinstitutionelle Verhandlung zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission während eines EU-Gesetzgebungsverfahrens. Ziel ist ein politischer Kompromiss, den Parlament und Rat anschließend in ihren förmlichen Verfahren bestätigen. Triloge können Rechtsetzung beschleunigen, stehen aber wegen begrenzter Öffentlichkeit und Nachvollziehbarkeit in der Kritik. Sie ändern weder die vertraglichen Zuständigkeiten…

  • |

    Zusicherung

    Eine Zusicherung ist nach § 38 VwVfG die schriftliche Zusage einer zuständigen Behörde, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen. Sie begründet eine verbindliche Selbstverpflichtung und ist von unverbindlicher Auskunft, allgemeiner Absichtserklärung und tatsächlicher Zusage abzugrenzen. Erforderlich sind hinreichende Bestimmtheit, Schriftform und Zuständigkeit. Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich so wesentlich, dass…

  • |

    Bauordnungsrecht

    Bauordnungsrecht bezeichnet das überwiegend landesrechtlich geregelte Gefahrenabwehr- und Verfahrensrecht für einzelne bauliche Anlagen. Die Landesbauordnungen bestimmen insbesondere Anforderungen an Abstandsflächen, Standsicherheit, Brandschutz, Rettungswege und Barrierefreiheit sowie Genehmigungs-, Anzeige- und bauaufsichtliche Verfahren. Vom Bauordnungsrecht ist das bundesrechtliche Bauplanungsrecht des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung zu unterscheiden: Dieses regelt vor allem, ob und mit welcher Nutzung ein Vorhaben…

  • | | | |

    Konkurrentenstreit

    Der Konkurrentenstreit ist ein beamtenrechtliches Rechtsschutzverfahren, in dem ein Bewerber die beabsichtigte Vergabe eines öffentlichen Amtes an einen Mitbewerber angreift. Grundlage ist der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG: Auswahlentscheidungen müssen ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen. Weil eine vollzogene Ernennung grundsätzlich nicht wieder rückgängig gemacht wird, muss der unterlegene Bewerber regelmäßig…