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Gebot der Rücksichtnahme

Gebot der Rücksichtnahme verlangt im öffentlichen Baurecht, dass ein Vorhaben schutzwürdige Interessen der Nachbarn angemessen berücksichtigt.

Einordnung

Der Begriff gehört zum Baurecht und Bauplanungsrecht.

Beispiel

Die rechtliche Bewertung richtet sich nach den konkreten Umständen und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Häufige Fragen

Wo stehen die Regeln?

Wichtige Vorschriften enthält das BauGB.

Verwandte Begriffe

Baugenehmigung, Bauleitplanung, Bebauungsplan

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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