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Datenschutz-Folgenabschätzung

Datenschutz-Folgenabschätzung ist eine strukturierte Vorabprüfung für geplante Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen verursachen. Sie beschreibt Verarbeitung und Zwecke, bewertet Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, untersucht Risiken und legt Schutzmaßnahmen fest. Maßgeblich sind insbesondere neue Technologien, Umfang, Kontext und Datenarten. Bleibt trotz Maßnahmen ein hohes Risiko, muss der Verantwortliche vor Beginn die zuständige Aufsichtsbehörde konsultieren.

Rechtliche Bedeutung

Die Folgenabschätzung beginnt in der Planungsphase und ist zu überprüfen, wenn sich Risiko oder Verarbeitung wesentlich ändern. Der Datenschutzbeauftragte ist einzubeziehen. Maßgeblich sind Artikel 35 und Artikel 36 der DSGVO. Die unionsrechtliche Einordnung erläutern auch Europarecht FAQ und die Wörterbuchartikel zu Datenschutzrecht, Datenschutz-Grundverordnung, personenbezogene Daten und allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Abgrenzung

Eine allgemeine Sicherheitsprüfung genügt nicht: Die Folgenabschätzung betrachtet ausdrücklich Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten der Betroffenen.

Beispiel

Vor Einführung einer flächendeckenden biometrischen Zutrittskontrolle bewertet ein Unternehmen Alternativen, Fehlidentifikationen, Missbrauchsfolgen und wirksame Schutzmaßnahmen.

FAQ

Ist sie bei jeder neuen Software nötig?

Nein. Entscheidend ist, ob die konkrete Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko auslöst.

Wer führt sie durch?

Verantwortlich bleibt der Verantwortliche; Fachstellen, IT-Sicherheit und Datenschutzbeauftragter wirken regelmäßig mit.

Muss sie veröffentlicht werden?

Die DSGVO verlangt keine vollständige Veröffentlichung; eine Zusammenfassung kann Transparenz fördern.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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