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EU-Konformitätserklärung

EU-Konformitätserklärung ist die schriftliche Erklärung des Herstellers, dass ein bestimmtes Produkt die anwendbaren Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union erfüllt. Sie wird nach erfolgreicher Konformitätsbewertung erstellt und vom Verantwortlichen unterzeichnet. Inhalt, Sprache, Aktualisierung und Aufbewahrung richten sich nach den jeweiligen Rechtsakten. Werden mehrere Vorschriften angewandt, kann eine gemeinsame Erklärung verwendet werden. Mit ihrer Ausstellung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die erklärte Konformität.

Rechtliche Bedeutung

Die Erklärung ist vom CE-Zeichen zu unterscheiden: Sie dokumentiert die rechtliche Verantwortungsübernahme und nennt die angewandten Vorschriften und Nachweise.

Pflichten und Folgen

Produktidentifikation, Hersteller, Rechtsakte, gegebenenfalls Normen und notifizierte Stelle müssen zutreffend bezeichnet sein. Änderungen am Produkt können eine Aktualisierung verlangen.

Beispiel

Nach Abschluss der Prüfung eines Funkgeräts unterzeichnet der Hersteller eine Erklärung mit Modellnummer, anwendbaren Richtlinien und verwendeten harmonisierten Normen.

Häufige Fragen

Ist sie für jedes Produkt erforderlich?

Nur wenn der einschlägige Unionsrechtsakt eine EU-Konformitätserklärung vorsieht.

Muss sie dem Produkt beiliegen?

Das hängt vom jeweiligen Rechtsakt ab; teils genügt eine verkürzte Erklärung mit Zugangsadresse.

Wer unterschreibt?

Der Hersteller oder eine hierzu befugte Person unter Übernahme der Verantwortung.

Weiterführende Hinweise

Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Produktfehler und Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) hilfreich. Maßgebliche, nicht werbliche Informationen enthält Beschluss Nr. 768/2008/EG.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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