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Doppelresidenz

Doppelresidenz bezeichnet eine Betreuungsform, bei der ein Kind nach der Trennung in beiden elterlichen Haushalten regelmäßig und in erheblichem Umfang lebt. Der Begriff wird häufig für das Wechselmodell verwendet, betont jedoch die zwei tatsächlichen Lebensmittelpunkte. Eine eigenständige gesetzliche Statusform ist die Doppelresidenz nicht. Ihre Ausgestaltung richtet sich nach Kindeswohl, Kindeswille, Entfernung der Wohnungen, Alltagsorganisation und Kooperationsfähigkeit. Melde-, unterhalts- und sozialrechtliche Fragen sind gesondert zu beurteilen.

Rechtliche Bedeutung

Zwei Haushalte bedeuten nicht automatisch zwei melderechtliche Hauptwohnungen. Ebenso entfällt der Kindesunterhalt nicht allein wegen annähernd gleicher Betreuung.

Voraussetzungen und Folgen

Erforderlich sind tragfähige Übergaben, erreichbare Schule und Betreuung sowie verlässliche Informationswege. Auch asymmetrische Betreuungsanteile können praktisch zwei vertraute Haushalte begründen.

Beispiel

Das Kind verbringt abwechselnd sieben Tage bei jedem Elternteil, besitzt in beiden Wohnungen ein eigenes Zimmer und erreicht von beiden aus dieselbe Schule.

Häufige Fragen

Ist Doppelresidenz dasselbe wie Wechselmodell?

Die Begriffe werden oft synonym gebraucht; Doppelresidenz hebt besonders die zwei Lebensmittelpunkte hervor.

Braucht das Kind zwei Meldeadressen?

Es kann Nebenwohnungen geben, doch das Melderecht bestimmt grundsätzlich eine vorwiegend benutzte Wohnung.

Müssen Eltern gut miteinander auskommen?

Persönliche Harmonie ist nicht erforderlich, wohl aber ausreichende kindbezogene Kommunikation und praktische Kooperation.

Weiterführende Hinweise

Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Kindeswille, Getrenntleben, Selbstbehalt und Kindeswohlgefährdung hilfreich. Vertiefende, nicht werbliche Informationen bieten § 1684 BGB sowie die dort genannten gesetzlichen Grundlagen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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