Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der einem Unterhaltspflichtigen trotz seiner Zahlungsverpflichtungen zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs verbleiben soll. Er begrenzt die Leistungsfähigkeit und variiert nach Art des Unterhalts, Erwerbstätigkeit und Rang des Berechtigten. Besonders streng sind die Maßstäbe gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern. Die in unterhaltsrechtlichen Leitlinien genannten Beträge sind wichtige Orientierungspunkte, ersetzen aber nicht die Prüfung des Einzelfalls.

Notwendiger und angemessener Selbstbehalt

Der notwendige Selbstbehalt gilt insbesondere gegenüber minderjährigen Kindern. Gegenüber anderen Berechtigten können höhere angemessene Eigenbedarfsbeträge gelten.

Anpassung

Bei erheblich höheren oder niedrigeren Wohnkosten und besonderen Umständen kann der Betrag angepasst werden.

Beispiel

Kann ein Elternteil den Tabellenunterhalt nicht zahlen, ohne seinen notwendigen Eigenbedarf zu unterschreiten, muss eine Mangelfallberechnung geprüft werden.

Häufige Fragen

Ist der Selbstbehalt gesetzlich festgeschrieben?

Die konkreten Beträge ergeben sich überwiegend aus Leitlinien und Rechtsprechung.

Ist er bei jedem Anspruch gleich?

Nein. Er hängt insbesondere vom Rang und der Art des Unterhalts ab.

Verwandte Begriffe

Düsseldorfer Tabelle, Bedürftigkeit, Kindesunterhalt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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