Grundurteil
Grundurteil ist eine gerichtliche Zwischenentscheidung, die bei einem nach Grund und Höhe streitigen Anspruch zunächst nur verbindlich feststellt, dass der Anspruch dem Grunde nach besteht. Über die konkrete Höhe wird anschließend im Betragsverfahren entschieden. Ein Grundurteil ist zweckmäßig, wenn die Haftungsfrage entscheidungsreif ist und für die Bezifferung noch umfangreiche Ermittlungen erforderlich sind. Es muss zumindest wahrscheinlich sein, dass dem Kläger irgendein Betrag zusteht; reine Feststellungsansprüche sind nicht teilbar.
Rechtliche Bedeutung
Das Grundurteil trennt Haftungsgrund und Anspruchshöhe. Es bindet das weitere Verfahren an die bejahte Haftung.
Voraussetzungen und Folgen
Der geltend gemachte Anspruch muss nach Grund und Betrag streitig und teilbar sein. Alle zum Grund gehörenden Einwendungen sind vorher zu klären.
Beispiel
Nach einem Verkehrsunfall steht die Haftung fest, während Schadenshöhe und Mitverschuldensquote weitere Gutachten erfordern. Das Gericht entscheidet zunächst über den Anspruchsgrund.
Häufige Fragen
Erhält der Kläger schon Geld?
Nein. Einen bezifferten Leistungstitel erhält er erst durch die spätere Entscheidung zur Höhe.
Kann das Grundurteil angefochten werden?
Ja. Es ist ein selbständig anfechtbares Zwischenurteil.
Was bindet das Betragsverfahren?
Die rechtskräftig entschiedene Beurteilung des Anspruchsgrundes.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtshängigkeit, Klageantrag und Begründetheit einer Klage. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.