Eignungskriterium
Ein Eignungskriterium ist eine vergaberechtliche Anforderung an die Befähigung und Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters. Es kann die Befähigung zur Berufsausübung sowie wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit betreffen. Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu ihm in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sie sind vorab bekanntzumachen und durch geeignete Nachweise zu belegen.
Bedeutung
Die Eignungsprüfung betrifft das Unternehmen, nicht die Qualität des konkreten Angebots. Sie ist von Ausschlussgründen und Zuschlagskriterien abzugrenzen. Nur geeignete, nicht auszuschließende Unternehmen können den Auftrag erhalten.
Voraussetzungen und Ablauf
Der Auftraggeber bestimmt Mindestanforderungen und zulässige Nachweise. Er muss junge sowie kleine und mittlere Unternehmen angemessen berücksichtigen und darf keine unverhältnismäßigen Umsatz- oder Referenzanforderungen aufstellen.
Beispiel
Für einen Brückenbau verlangt der Auftraggeber Referenzen vergleichbarer Komplexität, ausreichendes Fachpersonal und eine bestimmte Berufshaftpflichtdeckung.
Häufige Fragen
Ist der niedrigste Preis ein Eignungskriterium?
Nein. Der Preis betrifft die Angebotswertung und ist ein Zuschlagskriterium.
Kann sich ein Unternehmen auf Kapazitäten Dritter stützen?
Unter gesetzlichen Voraussetzungen ist eine Eignungsleihe möglich; Verfügbarkeit und gegebenenfalls gemeinsame Haftung sind nachzuweisen.
Verwandte Begriffe
Siehe Zuschlagskriterium, Ausschlussgrund und nicht offenes Verfahren.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.