Vergabeverordnung (VgV)

Die Vergabeverordnung (VgV) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der europäischen Schwellenwerte durch öffentliche Auftraggeber. Sie konkretisiert den vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die VgV enthält insbesondere Vorschriften zu Auftragswertschätzung, elektronischer Kommunikation, Verfahrensarten, Vergabeunterlagen, Bekanntmachungen, Eignung, Angebotsprüfung, Zuschlag sowie besonderen Dienstleistungen und Planungswettbewerben.

Bedeutung

Für Bauaufträge, Sektoren, Konzessionen sowie Verteidigungs- und Sicherheitsaufträge gelten andere oder ergänzende Verordnungen. Die VgV setzt wesentliche Vorgaben der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU um.

Voraussetzungen und Ablauf

Die Verordnung ist anzuwenden, wenn Auftraggeber, Auftragsgegenstand und Schwellenwert in ihren Anwendungsbereich fallen und keine Ausnahme greift. Sie ist gemeinsam mit GWB und gegebenenfalls Fachrecht zu lesen.

Beispiel

Eine Bundesbehörde vergibt einen umfangreichen IT-Dienstleistungsauftrag oberhalb des Schwellenwerts und richtet Verfahrensart, Fristen, Eignungsprüfung und Zuschlagswertung nach der VgV aus.

Häufige Fragen

Gilt die VgV für Bauleistungen?

Für klassische Bauaufträge gilt hauptsächlich Abschnitt 2 der VOB/A aufgrund der Vergabeverordnung; einzelne VgV-Regeln bleiben relevant.

Gilt sie unterhalb der Schwellenwerte?

Grundsätzlich nicht. Dort greifen vor allem UVgO, VOB/A Abschnitt 1 und landesrechtliche Regeln.

Verwandte Begriffe

Siehe Vergaberecht, offenes Verfahren, Schwellenwert und den Text der VgV.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Öffentlicher Auftrag

    Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 103 GWB ein entgeltlicher Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber und einem Unternehmen über die Beschaffung von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen. Entgeltlichkeit setzt rechtsverbindliche Leistung und Gegenleistung voraus. Die Einordnung ist entscheidend dafür, ob und welche vergaberechtlichen Regeln gelten. Konzessionen, interne Organisationsakte, echte Zuwendungen und bestimmte Kooperationen sind…

  • |

    Wettbewerbsregister

    Das Wettbewerbsregister ist eine beim Bundeskartellamt geführte elektronische Datenbank zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen. Es stellt Auftraggebern Informationen über bestimmte rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen, Strafbefehle und Bußgeldentscheidungen bereit, die vergaberechtliche Ausschlussgründe betreffen können. Das Register ersetzt nicht die eigene Ausschlussentscheidung des Auftraggebers, sondern liefert eine einheitliche Informationsgrundlage. Bedeutung Rechtsgrundlage ist das Wettbewerbsregistergesetz….

  • |

    Inhouse-Vergabe

    Eine Inhouse-Vergabe ist die Beauftragung einer rechtlich selbstständigen Einrichtung durch einen öffentlichen Auftraggeber, die trotz Vertragscharakters unter gesetzlichen Voraussetzungen nicht dem regulären Vergabeverfahren unterliegt. Die Ausnahme beruht darauf, dass die Einrichtung organisatorisch wie eine eigene Dienststelle kontrolliert wird, im Wesentlichen für den kontrollierenden öffentlichen Bereich tätig ist und grundsätzlich keine schädliche private Kapitalbeteiligung besteht. Bedeutung…

  • Öffentlicher Auftraggeber

    Öffentlicher Auftraggeber ist eine Stelle, die nach den vergaberechtlichen Vorschriften bei Beschaffungen besondere Vergaberegeln beachten muss. Dazu gehören insbesondere Bund, Länder, Gemeinden und ihre Sondervermögen. Erfasst sein können außerdem juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nichtgewerbliche Aufgaben im Allgemeininteresse erfüllen und überwiegend öffentlich finanziert, kontrolliert oder organisatorisch beherrscht werden, sowie bestimmte Verbände und…

  • |

    Vergabenachprüfungsverfahren

    Das Vergabenachprüfungsverfahren ist der besondere Primärrechtsschutz für Unternehmen gegen Vergaberechtsverstöße oberhalb der EU-Schwellenwerte. Es wird auf Antrag vor der zuständigen Vergabekammer geführt und kann rechtswidrige Entscheidungen korrigieren, bevor der Zuschlag erteilt wird. Antragsteller müssen Interesse am Auftrag, eine mögliche Verletzung eigener Bieterrechte und einen entstandenen oder drohenden Schaden darlegen sowie regelmäßig zuvor rechtzeitig gerügt haben….

  • |

    Interkommunale Zusammenarbeit

    Interkommunale Zusammenarbeit ist die gemeinsame Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Gemeinden, Landkreise oder andere kommunale Körperschaften. Sie kann öffentlich-rechtlich durch Zweckvereinbarung, Arbeitsgemeinschaft oder Zweckverband und privatrechtlich durch gemeinsame Gesellschaften organisiert werden. Vergaberechtlich ist zu prüfen, ob entgeltliche Leistungsbeziehungen öffentliche Aufträge darstellen oder als institutionalisierte Inhouse-Konstellation beziehungsweise nicht institutionalisierte öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit nach § 108 GWB ausgenommen sind….