Einheitsstrafe im Jugendstrafrecht

Die Einheitsstrafe im Jugendstrafrecht ist eine einheitliche Rechtsfolge, die bei mehreren Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden an die Stelle einzelner Strafen tritt. Anders als im Erwachsenenstrafrecht werden grundsätzlich keine gesonderten Einzelstrafen zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen. Das Jugendgericht bewertet vielmehr Persönlichkeit, Entwicklung und sämtliche Taten zusammen. So soll eine widerspruchsfreie, erzieherisch geeignete und am jungen Täter ausgerichtete Reaktion gefunden werden.

Rechtliche Einordnung

Maßgeblich ist § 31 JGG. Auch frühere noch nicht vollständig erledigte jugendgerichtliche Entscheidungen können unter gesetzlichen Voraussetzungen einbezogen werden.

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Beispiel

Wer wegen mehrerer Diebstähle und einer Körperverletzung verurteilt wird, erhält regelmäßig eine einheitliche jugendstrafrechtliche Rechtsfolge.

Häufige Fragen

Gibt es für jede Tat eine eigene Jugendstrafe?

Nein. Grundsätzlich wird eine einheitliche Rechtsfolge für alle abgeurteilten Taten gebildet.

Ist die Einheitsstrafe dasselbe wie die Gesamtstrafe?

Nein. Sie folgt einem eigenständigen, erzieherisch geprägten Konzept des JGG.

Verwandte Begriffe

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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