Jugendstrafe

Jugendstrafe ist die Freiheitsstrafe des Jugendstrafrechts. Sie wird nur verhängt, wenn schädliche Neigungen des Jugendlichen oder Heranwachsenden vorliegen oder die Schwere der Schuld dies erfordert. Anders als Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel greift sie besonders intensiv in die Freiheit ein. Deshalb ist sie im Jugendstrafrecht die Ausnahme. Dauer und Vollzug richten sich nach dem Jugendgerichtsgesetz und den jeweiligen Landesgesetzen.

Rechtliche Bedeutung

Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 17 JGG. Eine sorgfältige Prüfung der Erziehungsbedürftigkeit ist erforderlich.

Voraussetzungen und Folgen

Die konkrete rechtliche Bewertung hängt von gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls ab.

Beispiel

Bei einer schweren Gewalttat kann das Gericht wegen der Schwere der Schuld Jugendstrafe verhängen.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Jugendstrafe?

Der Begriff kann die Rechtsfolge oder das Strafverfahren prägen.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Maßgeblich sind Tat, persönliche Umstände und die gesetzlichen Vorgaben.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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