Einspruchsgesetz

Ein Einspruchsgesetz ist ein Bundesgesetz, bei dem die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist. Der Bundesrat kann jedoch nach einem Vermittlungsverfahren Einspruch einlegen. Diesen Einspruch darf der Bundestag mit den verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Mehrheiten zurückweisen. Anders als beim Zustimmungsgesetz besitzt der Bundesrat daher kein endgültiges Vetorecht. Ob ein Gesetz Einspruchs- oder Zustimmungsgesetz ist, richtet sich danach, ob das Grundgesetz ausdrücklich die Zustimmung des Bundesrates verlangt.

Verfahren

Nach dem Beschluss des Bundestages kann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen und anschließend Einspruch erheben.

Abgrenzung

Beim Zustimmungsgesetz ist das positive Einverständnis des Bundesrates erforderlich; beim Einspruchsgesetz kann der Bundestag den Einspruch überstimmen.

Beispiel

Weist der Bundestag einen fristgerecht erhobenen Einspruch mit der nötigen Mehrheit zurück, kann das Gesetz dennoch zustande kommen.

Häufige Fragen

Kann der Bundesrat das Gesetz endgültig verhindern?

Grundsätzlich nein, wenn der Bundestag den Einspruch wirksam zurückweist.

Wo ist das Verfahren geregelt?

Vor allem in Artikel 77 GG; einen Überblick bietet das-grundgesetz.de.

Verwandte Begriffe

Zustimmungsgesetz, Gesetzgebungsverfahren, Bundesrat, Bundestag

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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