Wahlprüfung
Wahlprüfung bezeichnet das gesetzlich geregelte Verfahren zur Kontrolle der Gültigkeit und ordnungsgemäßen Durchführung einer Wahl. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff prägt damit die demokratische Ordnung und die praktische Arbeit der Verfassungsorgane.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Voraussetzungen und Folgen
Über die Gültigkeit der Bundestagswahl entscheidet zunächst der Bundestag; anschließend ist eine Wahlprüfungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht möglich
Beispiel
Ein Wahlberechtigter rügt einen erheblichen Fehler bei der Ermittlung des Wahlergebnisses
Häufige Fragen
Welche Rechtsquellen sind maßgeblich?
Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz sowie einschlägige Wahl-, Abgeordneten- und Geschäftsordnungsregelungen.
Kann der Bundestag die Einzelheiten selbst regeln?
Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen besitzt der Bundestag ein weitreichendes Recht zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten.
Verwandte Begriffe
Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.