Wahlprüfung

Wahlprüfung bezeichnet das gesetzlich geregelte Verfahren zur Kontrolle der Gültigkeit und ordnungsgemäßen Durchführung einer Wahl. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff prägt damit die demokratische Ordnung und die praktische Arbeit der Verfassungsorgane.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Voraussetzungen und Folgen

Über die Gültigkeit der Bundestagswahl entscheidet zunächst der Bundestag; anschließend ist eine Wahlprüfungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht möglich

Beispiel

Ein Wahlberechtigter rügt einen erheblichen Fehler bei der Ermittlung des Wahlergebnisses

Häufige Fragen

Welche Rechtsquellen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz sowie einschlägige Wahl-, Abgeordneten- und Geschäftsordnungsregelungen.

Kann der Bundestag die Einzelheiten selbst regeln?

Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen besitzt der Bundestag ein weitreichendes Recht zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Parlamentarisches Kontrollgremium

    Parlamentarisches Kontrollgremium bezeichnet das besondere Gremium des Bundestages zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Er gehört zu den wichtigen Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die…

  • |

    Herrenchiemseer Verfassungskonvent

    Der Herrenchiemseer Verfassungskonvent war eine vom 10. bis 23. August 1948 tagende Sachverständigenkonferenz der westdeutschen Länder auf Herrenchiemsee. Die von den Ministerpräsidenten entsandten Fachleute erarbeiteten einen strukturierten Verfassungsentwurf und Bericht als Arbeitsgrundlage für den Parlamentarischen Rat. Der Konvent selbst besaß keine verfassunggebende Entscheidungsgewalt. Seine Vorschläge prägten insbesondere Bundesstaatlichkeit, konstruktives Misstrauensvotum, starke Verfassungsgerichtsbarkeit und die bewusste…

  • |

    Geheimheit der Wahl

    Geheimheit der Wahl schützt den Wähler davor, dass andere erkennen oder zuverlässig nachprüfen können, wie er abgestimmt hat. Der Staat muss die unbeobachtete Kennzeichnung und Abgabe des Stimmzettels organisatorisch sichern. Der Wähler darf sein eigenes Wahlverhalten grundsätzlich offenbaren; er kann jedoch nicht wirksam auf die amtlichen Schutzvorkehrungen verzichten. Das Wahlgeheimnis dient besonders der Freiheit der…

  • |

    Grundrechtskonforme Auslegung

    Grundrechtskonforme Auslegung ist die Auslegung einfachen Rechts in einer Weise, die Bedeutung und Tragweite der betroffenen Grundrechte wirksam berücksichtigt. Bestehen mehrere vertretbare Deutungen, ist grundsätzlich diejenige zu wählen, die grundrechtliche Wertungen wahrt und verfassungswidrige Ergebnisse vermeidet. Die Methode gilt in allen Rechtsgebieten, darf jedoch den erkennbaren Willen des Gesetzgebers und die Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfindung…

  • |

    Grundrechtsgefährdung

    Eine Grundrechtsgefährdung liegt vor, wenn staatliches Handeln oder Unterlassen ein grundrechtlich geschütztes Gut einer hinreichend konkreten Gefahr aussetzt, obwohl eine endgültige Verletzung noch nicht eingetreten ist. Das Verfassungsrecht kann Schutz bereits im Vorfeld verlangen, besonders bei schweren, irreversiblen oder nur schwer nachweisbaren Schäden. Ob eine Gefährdung rechtlich erheblich ist, hängt von Wahrscheinlichkeit, Schadensausmaß und staatlicher…

  • Bundesratspräsident

    Bundesratspräsident bezeichnet den vom Bundesrat für ein Jahr gewählten Leiter des Bundesrates. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit die…