Einwilligung in die ärztliche Behandlung

Die Einwilligung in die ärztliche Behandlung ist die vorherige Zustimmung des Patienten zu einer medizinischen Maßnahme, die in seinen Körper oder seine Gesundheit eingreift. Sie rechtfertigt den Eingriff nur, wenn der Patient einwilligungsfähig ist und zuvor ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Die Einwilligung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erklärt und grundsätzlich jederzeit widerrufen werden. Fehlt sie, kann die Behandlung auch bei fachgerechter Durchführung rechtswidrig sein. Maßgeblich ist stets die konkrete medizinische Maßnahme.

Rechtliche Bedeutung

Die Einwilligung verwirklicht das Recht des Patienten, selbst über medizinische Eingriffe zu entscheiden. Zentrale Regelungen enthalten die §§ 630d und 630e BGB.

Voraussetzungen und Folgen

Vor der Einwilligung ist grundsätzlich über Art, Umfang, Risiken und Alternativen der Maßnahme aufzuklären. Ist der Patient nicht einwilligungsfähig, entscheidet regelmäßig der hierzu Berechtigte unter Beachtung des Patientenwillens.

Beispiel

Ein Patient stimmt nach einem Aufklärungsgespräch einer Operation zu. Vor Beginn widerruft er seine Zustimmung; die Operation darf dann grundsätzlich nicht durchgeführt werden.

Häufige Fragen

Muss die Einwilligung schriftlich erfolgen?

Grundsätzlich nicht. Aus Beweisgründen wird sie bei erheblichen Eingriffen häufig schriftlich dokumentiert.

Kann eine Einwilligung widerrufen werden?

Ja. Der Widerruf ist jederzeit und ohne besondere Form möglich.

Verwandte Begriffe

Einwilligung, Geschäftsfähigkeit, Patientenverfügung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Einwilligung in eine medizinische Behandlung

    Die Einwilligung in eine medizinische Behandlung ist die Zustimmung des Patienten zu einer konkreten ärztlichen Maßnahme. Sie rechtfertigt den mit der Behandlung verbundenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Wirksam ist sie grundsätzlich nur, wenn der Patient zuvor verständlich und rechtzeitig über Art, Umfang, Risiken und Alternativen aufgeklärt wurde. Ohne wirksame Einwilligung kann selbst eine fachgerecht…

  • Beweislast im Arzthaftungsrecht

    Die Beweislast im Arzthaftungsrecht bestimmt, welche Partei im Prozess die Voraussetzungen eines Haftungsanspruchs nachweisen muss. Grundsätzlich beweist der Patient den Behandlungsfehler, den Gesundheitsschaden und die Ursächlichkeit zwischen beiden; der Behandler muss insbesondere eine ordnungsgemäße Aufklärung und Einwilligung darlegen. Wegen typischer Informations- und Beweisschwierigkeiten sieht § 630h BGB für bestimmte Dokumentationsmängel, voll beherrschbare Risiken und grobe…

  • | |

    Samenspenderregister

    Samenspenderregister ist das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführte Register über Personen, deren Samen bei ärztlich unterstützten heterologen Befruchtungen verwendet wurde. Es ermöglicht dem hierdurch gezeugten Kind, nach Erreichen des gesetzlichen Mindestalters Auskunft über die Identität des Spenders zu erhalten. Entnahmeeinrichtungen und ärztliche Einrichtungen müssen bestimmte Daten erheben und übermitteln. Die Speicherung ist langfristig…

  • Dokumentationspflicht

    Die Dokumentationspflicht verpflichtet den Behandelnden, die für die Behandlung wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse zeitnah in einer Patientenakte festzuhalten. Dazu gehören insbesondere Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Befunde, Therapien, Eingriffe, Einwilligungen und Aufklärungen. Die Dokumentation dient der Behandlungskontinuität, der Patientensicherheit und der Beweissicherung. Nachträgliche Änderungen müssen erkennen lassen, wann und mit welchem Inhalt sie vorgenommen wurden. Rechtliche Bedeutung…

  • Behandlungsvertrag

    Der Behandlungsvertrag ist ein besonderer Dienstvertrag zwischen Behandelndem und Patienten. Nach § 630a BGB verpflichtet sich der Behandelnde zur zugesagten medizinischen Behandlung, der Patient zur Vergütung, soweit nicht ein Dritter wie eine Krankenversicherung zahlen muss. Geschuldet wird grundsätzlich eine Behandlung nach den zum Behandlungszeitpunkt bestehenden allgemein anerkannten fachlichen Standards, nicht der sichere Eintritt eines bestimmten…

  • | |

    Gesundheitsfürsorge

    Gesundheitsfürsorge ist der Teil der elterlichen Personensorge, der Entscheidungen über medizinische Untersuchung, Behandlung, Vorsorge, Therapie, Medikamente und Gesundheitsdaten des minderjährigen Kindes umfasst. Bei gemeinsamer Sorge treffen Eltern Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung grundsätzlich gemeinsam; alltägliche Maßnahmen darf häufig der betreuende Elternteil entscheiden. Maßstab sind medizinische Notwendigkeit, Nutzen und Risiken, der Entwicklungsstand, die Einwilligungsfähigkeit und der Kindeswille….