Einziehung im Strafrecht

Einziehung im Strafrecht ist die staatliche Abschöpfung von Tatmitteln, Tatprodukten oder durch Straftaten erlangten Vermögenswerten. Sie ist keine Strafe im engeren Sinn, sondern eine vermögensrechtliche Maßnahme mit präventivem und ausgleichendem Charakter. Das Gericht kann sie neben einer Strafe anordnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders praktisch ist die Einziehung bei Vermögensdelikten, Betäubungsmitteldelikten und Fällen organisierter Kriminalität.

Rechtliche Bedeutung

Sie richtet sich vor allem nach §§ 73 ff. StGB. Gegenstände und Taterträge können auch bei Dritten betroffen sein; die Verhältnismäßigkeit bleibt zu beachten.

Voraussetzungen und Folgen

Die konkrete rechtliche Bewertung hängt von gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls ab.

Beispiel

Nach einem Betrug wird der erlangte Geldbetrag eingezogen, damit der Täter ihn nicht behalten darf.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Einziehung im Strafrecht?

Der Begriff kann die Rechtsfolge oder das Strafverfahren prägen.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Maßgeblich sind Tat, persönliche Umstände und die gesetzlichen Vorgaben.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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