Identitätsfeststellung im Strafverfahren
Identitätsfeststellung im Strafverfahren ist die Erhebung und Überprüfung personenbezogener Angaben, um einen Verdächtigen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Personen eindeutig festzustellen. Bei einem Verdächtigen dürfen insbesondere Name, Anschrift und Geburtsdaten verlangt sowie mitgeführte Ausweispapiere geprüft werden. Falls die Identität sonst nicht oder nur schwer feststellbar ist, sind Festhalten, Durchsuchung und erkennungsdienstliche Maßnahmen in begrenztem Umfang möglich. Eingriffsdauer und Mittel müssen erforderlich und verhältnismäßig bleiben.
Rechtliche Bedeutung
Die Maßnahme schafft Klarheit über die beteiligte Person, ist aber keine allgemeine Befugnis zu beliebiger Datenerhebung.
Voraussetzungen und Folgen
Es bedarf eines strafprozessualen Anlasses. Bei Nichtverdächtigen gelten engere Voraussetzungen und die Maßnahme muss der Aufklärung einer Straftat dienen.
Beispiel
Nach einer Sachbeschädigung kontrolliert die Polizei eine am Tatort angetroffene Person, prüft ihren Ausweis und gleicht die angegebenen Daten ab.
Häufige Fragen
Muss man einen Ausweis mitführen?
Eine allgemeine Mitführpflicht besteht nicht, doch Identitätsangaben und zulässige Prüfmaßnahmen können verlangt werden.
Darf die Person festgehalten werden?
Ja, soweit dies zur sonst nicht erreichbaren Identitätsfeststellung erforderlich ist.
Gilt die Befugnis auch für Zeugen?
Unter engeren gesetzlichen Voraussetzungen können auch nichtverdächtige Personen betroffen sein.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.