|

Nebenstrafe

Nebenstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, die neben einer Hauptstrafe verhängt werden kann. Das geltende Strafgesetzbuch kennt als Nebenstrafe vor allem das Fahrverbot. Es soll die Wirkung der Hauptstrafe ergänzen und an das begangene Unrecht anknüpfen. Von Nebenfolgen und Maßregeln der Besserung und Sicherung ist die Nebenstrafe zu unterscheiden. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Die Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist besonders wichtig.

Rechtliche Bedeutung

Das Fahrverbot als Nebenstrafe richtet sich nach § 44 StGB. Seine Anordnung muss schuldangemessen und verhältnismäßig sein.

Voraussetzungen und Folgen

Die Anwendung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Das Gericht muss die maßgeblichen Umstände feststellen, würdigen und seine Entscheidung nachvollziehbar begründen.

Beispiel

Neben einer Geldstrafe ordnet das Gericht wegen einer Straftat im Straßenverkehr ein dreimonatiges Fahrverbot an.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Nebenstrafe?

Der Begriff kann die strafrechtliche Rechtsfolge oder den Ablauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Folgen hängen von den gesetzlichen Regeln und den konkreten Umständen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Revision im Strafrecht

    Revision im Strafrecht ist ein Rechtsmittel, mit dem ein Strafurteil grundsätzlich nur auf Rechtsfehler und nicht auf eine neue Tatsachenfeststellung überprüft wird. Der Begriff gehört zum Strafprozessrecht und beeinflusst Rechte, Ermittlungsmaßnahmen, gerichtliche Entscheidungen oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus der Strafprozessordnung, dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention….

  • Untreue

    Untreue ist die vorsätzliche Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht, durch die dem betreuten Vermögen ein Nachteil entsteht. Der Begriff bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form strafbaren Verhaltens und ist von verwandten Straftatbeständen sorgfältig abzugrenzen. Für die Strafbarkeit müssen die objektiven und subjektiven Merkmale sowie Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung….

  • |

    Fluchtgefahr

    Fluchtgefahr ist ein Haftgrund, wenn bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls die konkrete Gefahr besteht, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren entziehen wird. Entscheidend ist eine Gesamtbewertung, insbesondere von Straferwartung, persönlichen Bindungen, Wohnsitz, Beruf, Vermögen, Verhalten und Beziehungen ins Ausland. Eine hohe Straferwartung allein genügt nicht. Selbst bei Fluchtgefahr darf Untersuchungshaft nur angeordnet oder vollzogen…

  • Personenbezogene Daten

    Personenbezogene Daten ist ein zentraler Begriff des Datenschutzrechts. Maßgeblich sind insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und die ergänzenden nationalen Vorschriften. Reichweite und Voraussetzungen hängen vom konkreten Verarbeitungsvorgang ab. Bedeutung Der Begriff dient dem Schutz personenbezogener Daten und der rechtmäßigen Verarbeitung. Beispiel Eine Organisation prüft, ob ihre Datenverarbeitung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Verwandte Begriffe Datenschutzrecht, Europarecht Dieser Beitrag…

  • Tatmehrheit

    Tatmehrheit liegt nach § 53 StGB vor, wenn jemand mehrere selbständige Straftaten begeht, die gleichzeitig abgeurteilt werden. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften…

  • | |

    Adhäsionsverfahren

    Das Adhäsionsverfahren ermöglicht dem Verletzten einer Straftat, vermögensrechtliche Ansprüche aus der Tat bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Er kann insbesondere Schadensersatz oder Schmerzensgeld beantragen, soweit der Anspruch zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und nicht anderweitig rechtshängig ist. Das Strafgericht entscheidet darüber zusammen mit dem Strafurteil oder sieht unter gesetzlichen Voraussetzungen von einer Entscheidung…