Bewährungsweisung

Eine Bewährungsweisung ist eine gerichtliche Anordnung zur Lebensführung des Verurteilten während der Bewährungszeit. Sie soll ihm helfen, künftig keine Straftaten zu begehen, und darf keine unzumutbaren Anforderungen stellen. Weisungen können sich etwa auf Aufenthalt, Arbeit, Meldepflichten, Kontakte oder bestimmte Gegenstände beziehen. Körperlich eingreifende Heilbehandlungen, Entziehungskuren oder ein Aufenthalt in einer geeigneten Einrichtung setzen die gesetzlich vorgesehene Einwilligung des Verurteilten voraus.

Rechtliche Bedeutung

Weisungen dienen vorrangig der Rückfallvermeidung. Sie unterscheiden sich von Bewährungsauflagen, die vor allem der Genugtuung für begangenes Unrecht dienen.

Voraussetzungen und Folgen

Die Anordnung muss bestimmt, geeignet, erforderlich und zumutbar sein. Das Gericht kann Weisungen ändern; gröbliche oder beharrliche Verstöße können einen Widerruf der Strafaussetzung auslösen.

Beispiel

Ein wegen wiederholter Gewalttaten Verurteilter erhält die Weisung, keinen Kontakt zum früheren Opfer aufzunehmen und sich regelmäßig bei einer Beratungsstelle zu melden.

Häufige Fragen

Was ist der Zweck einer Weisung?

Sie soll die Lebensführung stabilisieren und weitere Straftaten verhindern.

Kann jede Therapie angeordnet werden?

Nein. Bestimmte eingriffsintensive Behandlungen oder Aufenthalte erfordern die Einwilligung des Verurteilten.

Was folgt aus einem Verstoß?

Das Gericht kann reagieren und bei gröblichem oder beharrlichem Verstoß die Bewährung widerrufen.

Weiterführende Hinweise

Im Zusammenhang stehen Strafzumessung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Schuld und Bewährung. Vertiefende Informationen bietet strafrecht-faq.de. Maßgeblich ist außerdem § 56c StGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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