Erbe

Ein Erbe ist die Person, auf die das Vermögen des Erblassers mit dessen Tod im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Er tritt grundsätzlich unmittelbar in die vererblichen Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Die Erbenstellung kann auf Testament, Erbvertrag oder gesetzlicher Erbfolge beruhen. Sind mehrere Personen berufen, werden sie Miterben und bilden bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses eine Erbengemeinschaft.

Erwerb der Erbschaft

Die Erbschaft fällt dem Erben mit dem Tod des Erblassers automatisch an. Eine ausdrückliche Annahmeerklärung ist nicht erforderlich. Der Berufene kann die Erbschaft aber durch Erbausschlagung zurückweisen.

Rechte und Pflichten

Der Erbe erwirbt grundsätzlich das vererbliche Vermögen, darunter Forderungen und Eigentum. Zugleich haftet er grundsätzlich für Nachlassverbindlichkeiten. Besondere erbrechtliche Verfahren können eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass ermöglichen.

Erbe und Vermächtnisnehmer

Der Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger. Ein Vermächtnisnehmer erhält dagegen regelmäßig nur einen Anspruch auf den vermachten Gegenstand oder Vorteil. Die verwendete Bezeichnung in einem Testament ist nicht allein entscheidend; maßgeblich ist die Auslegung der Verfügung.

Beispiel

Setzt ein Erblasser seinen Sohn testamentarisch zum Alleinerben ein, geht der gesamte Nachlass mit dem Tod auf den Sohn über. Ein zusätzlich bedachter Freund kann lediglich Vermächtnisnehmer sein.

Häufige Fragen

Kann eine juristische Person Erbe sein?

Ja. Auch rechtsfähige juristische Personen können als Erben eingesetzt werden.

Muss der Erbe einen Erbschein beantragen?

Nicht immer. Ein Erbschein dient als Nachweis der Erbenstellung, kann aber etwa durch ein eröffnetes notarielles Testament entbehrlich sein.

Kann man gegen seinen Willen Erbe bleiben?

Der Berufene kann fristgerecht ausschlagen. Nach Annahme oder Fristablauf ist eine Lösung nur noch unter besonderen Voraussetzungen möglich.

Verwandte Begriffe

Erbrecht, Erblasser, Erbausschlagung, Eigentum, Rechtsfähigkeit

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