Einverständnis im Strafrecht

Einverständnis im Strafrecht ist die tatsächliche Zustimmung des Rechtsgutsträgers, die bereits die Verwirklichung bestimmter Straftatbestände ausschließt. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Anders als die rechtfertigende Einwilligung wirkt das Einverständnis auf Tatbestandsebene. Welche Anforderungen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Delikt; häufig genügt der natürliche Wille.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Der Eigentümer erlaubt die Mitnahme einer Sache, sodass es an einem Gewahrsamsbruch und damit an einem Diebstahl fehlt.

Häufige Fragen

Warum ist Einverständnis im Strafrecht strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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