Konkurrenzen im Strafrecht

Konkurrenzen im Strafrecht regeln, wie mehrere verwirklichte Strafvorschriften oder mehrere Taten im Schuldspruch und bei der Strafzumessung zueinander stehen. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Zu unterscheiden sind insbesondere Tateinheit, Tatmehrheit und Gesetzeskonkurrenz. Die Konkurrenzlehre verhindert Doppelverwertung, bildet den Unrechtsgehalt angemessen ab und beeinflusst die Bildung der Strafe.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein Täter verletzt durch einen einheitlichen Vorgang mehrere Strafgesetze; abschließend ist deren Verhältnis im Schuldspruch zu bestimmen.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Konkurrenzen im Strafrecht?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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