Nebentäterschaft

Nebentäterschaft liegt vor, wenn mehrere Täter unabhängig voneinander und ohne gemeinsamen Tatplan zur Verwirklichung desselben tatbestandlichen Erfolgs beitragen. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Jeder Beteiligte wird nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt. Eine wechselseitige Zurechnung wie bei Mittäterschaft findet mangels gemeinsamen Tatentschlusses nicht statt.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Zwei Personen geben unabhängig voneinander schädliche Stoffe in dasselbe Behältnis, ohne voneinander zu wissen.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Nebentäterschaft?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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