Rechtfertigende Pflichtenkollision
Rechtfertigende Pflichtenkollision liegt vor, wenn ein Täter gleichzeitig mehrere rechtliche Handlungspflichten erfüllen müsste, tatsächlich aber nur eine davon erfüllen kann. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.
Rechtliche Bedeutung
Bei gleichrangigen Pflichten ist die Erfüllung einer Pflicht grundsätzlich ausreichend; bei unterschiedlichem Gewicht ist regelmäßig die höherrangige zu erfüllen. Die Kollision betrifft echte Handlungspflichten, nicht das Verhältnis von Handlungs- und Unterlassungspflicht.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Ein Arzt kann mit dem einzigen verfügbaren Rettungsmittel nur einen von zwei gleich gefährdeten Patienten rechtzeitig versorgen.
Häufige Fragen
Warum ist Rechtfertigende Pflichtenkollision strafrechtlich wichtig?
Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.
Ist die Bewertung immer eindeutig?
Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.