Fehlgeschlagener Versuch

Fehlgeschlagener Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung den tatbestandlichen Erfolg mit den bereits eingesetzten oder anderen ohne erhebliche zeitliche Zäsur verfügbaren Mitteln nicht mehr erreichen kann. Ein strafbefreiender Rücktritt ist dann ausgeschlossen, weil das bloße Aufgeben keine freiwillige Umkehr mehr darstellt. Ob der Versuch fehlgeschlagen ist, richtet sich nach dem Rücktrittshorizont und einer Gesamtbetrachtung des unmittelbar zusammenhängenden Tatgeschehens.

Rechtliche Einordnung

Der Fehlschlag ist eine ungeschriebene Grenze des Rücktritts nach § 24 StGB. Er wird vor der Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch geprüft.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Entscheidend ist, ob der Täter im maßgeblichen Zeitpunkt noch eine ihm bekannte und ohne wesentliche Unterbrechung einsetzbare Möglichkeit zur Tatvollendung sieht. Abzustellen ist auf seine tatsächliche Vorstellung.

Rechtsfolge

Beim fehlgeschlagenen Versuch kann der Täter nicht mehr strafbefreiend zurücktreten. Er bleibt wegen Versuchs strafbar, sofern dessen sonstige Voraussetzungen erfüllt sind.

Beispiel

Der Täter schießt mit seiner einzigen Patrone auf das Opfer und verfehlt es. Eine weitere sofortige Angriffsmöglichkeit sieht er nicht. Aus seiner Sicht ist die geplante Tötung fehlgeschlagen.

Häufige Fragen

Ist jeder erfolglose Tatakt fehlgeschlagen?

Nein. Besteht nach Tätervorstellung noch eine sofort nutzbare Vollendungsmöglichkeit, kann die Tat fortsetzbar sein.

Zählt der ursprüngliche Tatplan?

Er ist ein Indiz; maßgeblich ist aber die Vorstellung nach dem letzten Ausführungsakt.

Kann ein fehlgeschlagener Versuch durch Hilfeleistung rücktrittsfähig werden?

Nein. Hilfe kann strafmildernd wirken oder andere Pflichten erfüllen, beseitigt den bereits eingetretenen Fehlschlag aber nicht.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Versuch, Rücktritt vom Versuch, Vorsatz. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten strafrecht-faq.de und das Strafgesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Hilfeleisten

    Hilfeleisten ist der objektive Beitrag eines Gehilfen, der die vorsätzlich begangene rechtswidrige Haupttat eines anderen ermöglicht, erleichtert, verstärkt oder absichert. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind…

  • Sachbeschädigung

    Sachbeschädigung ist das rechtswidrige Beschädigen oder Zerstören einer fremden Sache oder die unbefugte erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung ihres Erscheinungsbilds. Der Begriff bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form strafbaren Verhaltens und ist von verwandten Straftatbeständen sorgfältig abzugrenzen. Für die Strafbarkeit müssen die objektiven und subjektiven Merkmale sowie Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch…

  • Bewährungsauflage

    Bewährungsauflage ist eine Verpflichtung, die das Gericht einem Verurteilten bei Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung auferlegen kann. Der Begriff gehört zum Strafrecht und beeinflusst Rechtsfolgen, Vollstreckung oder die Behandlung junger Täter. Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung. Seine Anwendung muss schuldangemessen, verhältnismäßig und am Einzelfall orientiert sein. Die…

  • Verbotenes Kraftfahrzeugrennen

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen ist das Ausrichten, Durchführen oder Teilnehmen an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen sowie unter Voraussetzungen das grob verkehrswidrige Alleinrasen. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze…

  • | |

    Kriegsverbrechen

    Kriegsverbrechen sind schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts, für die natürliche Personen strafrechtlich verantwortlich sind. Sie können in internationalen und nichtinternationalen bewaffneten Konflikten begangen werden. Dazu zählen unter anderem vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen, Folter, Geiselnahme, bestimmte rechtswidrige Vertreibungen und der Missbrauch geschützter Zeichen. Erforderlich ist ein hinreichender Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt. Verantwortlichkeit kann unmittelbare Täter,…

  • |

    Hinreichender Tatverdacht

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn bei vorläufiger Bewertung des Ermittlungsergebnisses eine Verurteilung des Beschuldigten in der Hauptverhandlung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Der Begriff gehört zum Strafrecht oder Strafprozessrecht und bestimmt die Einordnung einer Tat, die Stellung eines Beteiligten oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach den einschlägigen Strafgesetzen. Rechtsprechung und…