Verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Verbotenes Kraftfahrzeugrennen ist das Ausrichten, Durchführen oder Teilnehmen an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen sowie unter Voraussetzungen das grob verkehrswidrige Alleinrasen. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.

Rechtliche Bedeutung

§ 315d StGB erfasst organisierte Rennen und den sogenannten Einzelraser, der zur Erzielung höchstmöglicher Geschwindigkeit handelt. Gefährdungs- und Erfolgsqualifikationen erhöhen die Strafe.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Zwei Fahrer verabreden auf einer öffentlichen Straße einen Geschwindigkeitswettbewerb und starten gleichzeitig.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Verbotenes Kraftfahrzeugrennen?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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