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Urteilsverfassungsbeschwerde

Urteilsverfassungsbeschwerde ist eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung richtet. Der Beschwerdeführer behauptet, das Gericht habe bei Auslegung oder Anwendung einfachen Rechts ein Grundrecht oder grundrechtsgleiches Recht verletzt. Das Bundesverfassungsgericht prüft nicht wie eine weitere Rechtsmittelinstanz sämtliche Rechtsfehler, sondern nur spezifisches Verfassungsrecht. Regelmäßig müssen zuvor der fachgerichtliche Rechtsweg erschöpft und alle zumutbaren Rügen erhoben worden sein.

Prüfungsumfang

Die Urteilsverfassungsbeschwerde ist ein Fall der Verfassungsbeschwerde. Wichtig sind Rechtswegerschöpfung, Subsidiarität und spezifisches Verfassungsrecht. Hinweise bietet anwalt-verfassungsbeschwerde.de.

Beispiel

Ein letztinstanzliches Urteil kann angegriffen werden, wenn das Gericht die Bedeutung der Meinungsfreiheit bei einer zivilrechtlichen Abwägung grundlegend verkannt hat.

FAQ

Ist das Bundesverfassungsgericht eine Superrevisionsinstanz?

Nein. Es prüft nur Verfassungsverletzungen.

Welche Frist gilt?

Regelmäßig ein Monat nach Zustellung der vollständigen Entscheidung.

Kann das Urteil aufgehoben werden?

Ja, bei erfolgreicher Beschwerde kann die Sache zurückverwiesen werden.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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