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Gegenstandswert im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Der Gegenstandswert im Verfassungsbeschwerdeverfahren ist die Bemessungsgrundlage für die anwaltliche Vergütung. Da die Verfassungsbeschwerde regelmäßig keinen bezifferbaren Geldanspruch betrifft, setzt das Bundesverfassungsgericht den Wert unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache, ihres Umfangs, ihrer Schwierigkeit und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers nach billigem Ermessen fest. Bei erfolgloser Beschwerde kann die Wertfestsetzung durch das zuständige Gericht beantragt werden; sie ist von Gerichtskosten zu unterscheiden.

Rechtliche Einordnung

Der Gegenstandswert betrifft das Verhältnis zwischen Beschwerdeführer und Rechtsanwalt, während das Verfassungsbeschwerdeverfahren selbst grundsätzlich gerichtskostenfrei ist.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Voraussetzungen

Maßgeblich sind insbesondere Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers.

Rechtsfolgen

Der festgesetzte Wert bildet die Grundlage für die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren, soweit keine wirksame Vergütungsvereinbarung etwas anderes bestimmt.

Beispiel

Eine umfangreiche Grundsatzbeschwerde mit erheblicher persönlicher Bedeutung erhält einen höheren Gegenstandswert als eine einfach gelagerte Eingabe.

Häufige Fragen

Ist der Gegenstandswert eine Gerichtsgebühr?

Nein. Er dient vor allem der Berechnung der Anwaltsvergütung.

Wer setzt den Wert fest?

Auf Antrag entscheidet grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht.

Ist der wirtschaftliche Streitwert allein entscheidend?

Nein. Auch Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit werden berücksichtigt.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Verfassungsbeschwerde, Bundesverfassungsgericht, Urteilsverfassungsbeschwerde. Weiterführende, nicht werbliche Quellen sind anwalt-verfassungsbeschwerde.de, grundrechte-faq.de, das-grundgesetz.de und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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