Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung über bestimmte Eintragungen einer Person im Bundeszentralregister. Es enthält nicht zwingend sämtliche gespeicherten strafgerichtlichen Entscheidungen, weil das Bundeszentralregistergesetz Aufnahmegrenzen und Ausnahmen vorsieht. Unterschieden werden insbesondere Privatführungszeugnis, Behördenführungszeugnis und erweitertes Führungszeugnis. Ein Führungszeugnis ohne Eintragung bedeutet deshalb nicht notwendig, dass im Bundeszentralregister keinerlei Entscheidung vorhanden ist.

Rechtliche Einordnung

Beantragt wird das Führungszeugnis bei der Meldebehörde oder elektronisch beim Bundesamt für Justiz. Für besondere Tätigkeiten kann ein erweitertes Führungszeugnis verlangt werden.

Voraussetzungen und Folgen

Ob eine Verurteilung aufgenommen wird, richtet sich vor allem nach Strafhöhe, Art der Entscheidung und weiteren Registereinträgen.

Beispiel

Ein Arbeitgeber verlangt für eine Tätigkeit mit Minderjährigen ein erweitertes Führungszeugnis, das gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzliche einschlägige Eintragungen erfassen kann.

Häufige Fragen

Wo ist Führungszeugnis geregelt?

Maßgeblich sind die jeweils genannten Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes oder des Bundeszentralregistergesetzes sowie die dazu entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen regelmäßig von Tat, Person, Verfahrenslage und den gesetzlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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