Maßregel der Besserung und Sicherung

Eine Maßregel der Besserung und Sicherung ist eine strafrechtliche Rechtsfolge, die nicht vorrangig an Schuldvergeltung, sondern an Gefährlichkeit und Prävention anknüpft. Zu den Maßregeln gehören etwa die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die Sicherungsverwahrung, Führungsaufsicht, Fahrerlaubnisentziehung und das Berufsverbot. Ihre Anordnung setzt jeweils besondere gesetzliche Voraussetzungen voraus und muss insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

Rechtliche Einordnung

Die Maßregeln sind in §§ 61 ff. StGB geregelt. Sie können neben einer Strafe, teilweise aber auch ohne schuldhafte Verurteilung angeordnet werden.

Voraussetzungen und Folgen

Erforderlich sind je nach Maßregel eine gesetzlich beschriebene Gefahr weiterer Taten sowie ein Zusammenhang zwischen Zustand, Tat und Prognose.

Beispiel

Ein schuldunfähiger Täter kann bei fortbestehender erheblicher Gefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, obwohl keine Strafe verhängt wird.

Häufige Fragen

Wo ist Maßregel der Besserung und Sicherung geregelt?

Maßgeblich sind die jeweils genannten Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes oder des Bundeszentralregistergesetzes sowie die dazu entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen regelmäßig von Tat, Person, Verfahrenslage und den gesetzlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafe, Strafzumessung

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