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Legalitätsprinzip

Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Staatsanwaltschaft, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, und den Sachverhalt objektiv zu erforschen. Bei hinreichendem Tatverdacht ist grundsätzlich öffentliche Klage zu erheben. Das Prinzip sichert Gleichbehandlung und bindet Strafverfolgung an Recht und Gesetz. Ausnahmen sind nur aufgrund gesetzlicher Opportunitätsvorschriften zulässig. Auch Polizeibehörden müssen im Rahmen ihrer Aufgaben Straftaten erforschen und unaufschiebbare Maßnahmen treffen.

Rechtliche Bedeutung

Das Legalitätsprinzip verhindert, dass Strafverfolgung nach persönlicher Zweckmäßigkeit oder sachfremden Erwägungen unterbleibt.

Voraussetzungen und Folgen

Die Pflicht beginnt mit dem Anfangsverdacht. Ihr Umfang richtet sich nach der Bedeutung des Vorwurfs und den realistischen Ermittlungsmöglichkeiten.

Beispiel

Gehen bei der Staatsanwaltschaft konkrete und überprüfbare Hinweise auf eine verfolgbare Straftat ein, muss sie Ermittlungen einleiten und darf sie nicht grundlos ignorieren.

Häufige Fragen

Muss jeder anonyme Hinweis verfolgt werden?

Nur wenn er zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vermittelt; reine Spekulation genügt nicht.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Gesetzliche Opportunitätsvorschriften können eine Einstellung oder ein Absehen von Verfolgung erlauben.

Muss die Staatsanwaltschaft auch entlastend ermitteln?

Ja. Sie hat belastende und entlastende Umstände gleichermaßen zu erforschen.

Weiterführende Hinweise

Im Zusammenhang stehen Beschuldigter, Ermittlungsverfahren, Staatsanwaltschaft, Strafanzeige und Untersuchungshaft. Vertiefende Informationen bietet strafrecht-faq.de. Maßgeblich ist außerdem § 152 Absatz 2 StPO.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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