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Gebrauchsüberlassung an Dritte

Gebrauchsüberlassung an Dritte Gebrauchsüberlassung an Dritte liegt vor, wenn der Mieter einer nicht zum eigenen Haushalt gehörenden Person den selbstständigen oder mitbenutzenden Gebrauch der Mietsache einräumt. Sie bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des Vermieters. Bei Wohnraum kann der Mieter nach Vertragsschluss einen Anspruch auf Erlaubnis zur teilweisen Überlassung haben, wenn ein berechtigtes Interesse entsteht und keine gesetzlichen Ablehnungsgründe vorliegen. Die vollständige Überlassung der Wohnung ist von diesem Anspruch regelmäßig nicht erfasst.

Rechtliche Einordnung

Enge Familienangehörige, Ehegatten, Kinder, Hausangestellte und gewöhnliche Besucher gelten je nach Umständen nicht als erlaubnispflichtige Dritte. Dauer und Selbstständigkeit der Nutzung sind entscheidend.

Bedeutung und Abgrenzung

Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter verantwortlich und muss sich schuldhaftes Verhalten des aufgenommenen Dritten in weitem Umfang zurechnen lassen.

Beispiel

Nach einer Trennung möchte der Mieter ein freies Zimmer an einen Studenten untervermieten. Er muss den Vermieter informieren und kann bei berechtigtem wirtschaftlichem Interesse grundsätzlich Erlaubnis verlangen.

Häufige Fragen

Darf die ganze Wohnung weitergegeben werden?

Ein gesetzlicher Anspruch nach § 553 BGB betrifft grundsätzlich nur einen Teil des Wohnraums.

Wann darf der Vermieter ablehnen?

Etwa bei einem wichtigen Grund in der Person des Dritten, Überbelegung oder sonstiger Unzumutbarkeit.

Was droht bei unerlaubter Überlassung?

Abmahnung, Unterlassungsansprüche und unter Umständen Kündigung.

Zusammenhänge und Quellen

Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Mietvertrag, Mieter, Vermieter, Mietminderung, Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhung.

Nicht werbliche Vertiefungen bietet zivilrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften finden sich im amtlichen Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs und, soweit einschlägig, der Betriebskostenverordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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