Mieter

Ein Mieter ist der Vertragspartner, dem der Vermieter eine Sache gegen Zahlung der vereinbarten Miete zum Gebrauch überlässt. Seine Rechtsstellung ergibt sich aus dem Mietvertrag und den §§ 535 ff. BGB. Bei Wohnraum schützen zahlreiche zwingende Vorschriften den Mieter, insbesondere im Zusammenhang mit Mängeln, Mieterhöhungen und Kündigungen. Der Mieter wird regelmäßig Besitzer der Mietsache, ohne dadurch deren Eigentümer zu werden.

Rechte des Mieters

Der Mieter kann verlangen, dass ihm die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und während der Mietzeit erhalten wird. Bei einem Mangel kommen unter anderem Mangelbeseitigung, Mietminderung und Schadensersatz in Betracht. Die Voraussetzungen richten sich nach dem Mietrecht.

Pflichten des Mieters

Zu den Hauptpflichten gehören die Zahlung der Miete und die Rückgabe der Sache nach Vertragsende. Der Mieter muss mit der Mietsache sorgsam umgehen und bestimmte Mängel anzeigen. Welche Nutzung vertragsgemäß ist, bestimmt sich nach Vereinbarung und Vertragszweck.

Besitz und Eigentum

Der Mieter erhält regelmäßig den unmittelbaren Besitz. Das Eigentum verbleibt beim Vermieter oder einem Dritten. Deshalb darf der Mieter die Sache gebrauchen, aber grundsätzlich nicht wie ein Eigentümer über sie verfügen.

Beispiel

Wer eine Wohnung anmietet und die Schlüssel erhält, ist Mieter und unmittelbarer Besitzer der Wohnung. Der Eigentümer bleibt dennoch Vermieter, sofern er den Mietvertrag geschlossen hat.

Häufige Fragen

Kann ein Mieter Verbraucher sein?

Ja. Mietet eine natürliche Person überwiegend zu privaten Zwecken, handelt sie regelmäßig als Verbraucher.

Darf der Mieter die Wohnung untervermieten?

Eine Untervermietung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Wohnraummieter deren Erteilung verlangen.

Haftet der Mieter für jeden Schaden?

Nein. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch muss er nicht ersetzen. Für schuldhaft verursachte Schäden kann er hingegen haften.

Verwandte Begriffe

Mietrecht, Vermieter, Besitz, Eigentum, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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