Gefährliche Körperverletzung

Gefährliche Körperverletzung ist eine Körperverletzung, die mittels eines besonders gefährlichen Tatmittels oder in einer gesetzlich beschriebenen gefährlichen Begehungsweise ausgeführt wird. Der Begriff bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form strafbaren Verhaltens und ist von verwandten Straftatbeständen sorgfältig abzugrenzen. Für die Strafbarkeit müssen die objektiven und subjektiven Merkmale sowie Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen sind gegebenenfalls gesondert zu prüfen.

Rechtliche Bedeutung

§ 224 StGB nennt unter anderem Gift, gefährliche Werkzeuge, hinterlistigen Überfall, gemeinschaftliche Begehung und lebensgefährdende Behandlung. Vorsatz muss sowohl die Verletzung als auch das qualifizierende Merkmal erfassen.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Der Täter verletzt das Opfer vorsätzlich mit einem Messer und verwendet damit ein gefährliches Werkzeug.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Gefährliche Körperverletzung?

Erforderlich sind die im jeweiligen Straftatbestand genannten objektiven und subjektiven Merkmale sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld.

Ist auch der Versuch strafbar?

Das richtet sich nach der gesetzlichen Einordnung als Verbrechen oder Vergehen und danach, ob das Gesetz die Versuchsstrafbarkeit ausdrücklich anordnet.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Strafantrag, Verbrechen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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