Räuberischer Diebstahl

Räuberischer Diebstahl liegt vor, wenn ein auf frischer Tat betroffener Dieb Gewalt oder eine qualifizierte Drohung einsetzt, um sich im Besitz der gestohlenen Sache zu erhalten. Der Begriff bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form strafbaren Verhaltens und ist von verwandten Straftatbeständen sorgfältig abzugrenzen. Für die Strafbarkeit müssen die objektiven und subjektiven Merkmale sowie Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung.

Rechtliche Bedeutung

§ 252 StGB stellt den Täter einem Räuber gleich. Erforderlich sind Betroffenheit nach vollendetem Diebstahl, Besitzerhaltungsabsicht und der Einsatz des Nötigungsmittels.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Der ertappte Ladendieb schlägt den Sicherheitsmitarbeiter, um mit der bereits eingesteckten Ware zu entkommen.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Räuberischer Diebstahl?

Erforderlich sind die im jeweiligen Straftatbestand genannten objektiven und subjektiven Merkmale sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld.

Ist auch der Versuch strafbar?

Das richtet sich nach der gesetzlichen Einordnung als Verbrechen oder Vergehen und danach, ob das Gesetz die Versuchsstrafbarkeit ausdrücklich anordnet.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Strafantrag, Verbrechen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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