Geldwäsche

Geldwäsche ist der gesetzlich erfasste Umgang mit einem Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, insbesondere Verbergen, Umtauschen, Übertragen oder Verschaffen. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.

Rechtliche Bedeutung

§ 261 StGB soll das Einschleusen krimineller Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf verhindern. Herkunft, Tathandlung, Vorsatz und mögliche Ausschlussgründe sind im Einzelfall zu prüfen.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Der Täter schleust wissentlich Erlöse aus Straftaten über mehrere Konten, um ihre Herkunft zu verschleiern.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Geldwäsche?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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