Strafantrag

Strafantrag ist die Erklärung eines Antragsberechtigten, dass wegen einer bestimmten Straftat die strafrechtliche Verfolgung gewünscht wird. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Bei absoluten Antragsdelikten ist ein wirksamer Antrag grundsätzlich Verfahrensvoraussetzung. Er muss regelmäßig innerhalb von drei Monaten gestellt werden; bei relativen Antragsdelikten kann besonderes öffentliches Interesse ihn ersetzen.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Der Verletzte beantragt fristgerecht die Verfolgung einer grundsätzlich nur auf Antrag verfolgbaren Beleidigung.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Strafantrag?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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