Zustandsdelikt

Zustandsdelikt ist eine Straftat, bei der die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustands die Tat beendet, ohne dass dessen späteres Fortbestehen den Tatbestand weiter verwirklicht. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Es unterscheidet sich dadurch vom Dauerdelikt. Nach Beendigung ist eine Beteiligung an derselben Tat grundsätzlich nicht mehr möglich; spätere Handlungen können eigene Delikte bilden.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Mit dem Abschluss einer Sachbeschädigung besteht der Schaden fort, ohne dass die Tat allein deshalb weiter andauert.

Häufige Fragen

Warum ist Zustandsdelikt strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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