Begünstigung
Begünstigung ist die Hilfeleistung zugunsten eines anderen nach dessen rechtswidriger Tat, um ihm die Vorteile der Tat zu sichern. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.
Rechtliche Bedeutung
§ 257 StGB schützt die Wiederherstellung des rechtmäßigen Vermögenszustands. Die Vortat muss einem anderen einen Vorteil verschafft haben; bestimmte Vortatbeteiligte und Angehörige sind privilegiert.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Der Täter versteckt nach einem Diebstahl die Beute, damit der Vortäter sie dauerhaft behalten kann.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen hat Begünstigung?
Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Welche Rechtsfolge droht?
Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.