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Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsüberschreitung ist das Überschreiten der am Tatort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Fahrzeugführer. Maßgeblich ist die nach Abzug des vorgesehenen Toleranzwerts festgestellte Geschwindigkeit. Höhe von Geldbuße, Punktezahl und ein mögliches Fahrverbot richten sich nach dem Ausmaß des Verstoßes, dem Tatort inner- oder außerorts, der Fahrzeugart und möglichen Vorbelastungen. Voraussetzung einer Ahndung ist eine verlässliche Messung und die Feststellung des verantwortlichen Fahrers.

Rechtliche Einordnung

Zulässige Geschwindigkeiten regelt insbesondere § 3 StVO; geahndet wird nach § 24 StVG und der Bußgeldkatalog-Verordnung.

Bedeutung und Abgrenzung

Die Überschreitung ist von einer unangepassten Geschwindigkeit zu unterscheiden. Auch wer ein ausgeschildertes Limit einhält, kann zu schnell fahren, wenn Sicht, Wetter oder Verkehrslage eine geringere Geschwindigkeit verlangen.

Beispiel

Ein Fahrer wird innerorts nach Toleranzabzug mit 71 km/h gemessen, obwohl 50 km/h zulässig sind. Die Rechtsfolge richtet sich nach der festgestellten Überschreitung und dem geltenden Bußgeldkatalog.

Häufige Fragen

Warum wird Toleranz abgezogen?

Der Abzug berücksichtigt mögliche Messungenauigkeiten; seine Höhe hängt vom Messverfahren und Geschwindigkeitsbereich ab.

Muss der Halter zahlen?

Für den Geschwindigkeitsverstoß haftet grundsätzlich der festgestellte Fahrer, nicht automatisch der Halter.

Kann ein Messfehler eingewandt werden?

Ja. Konkrete Anhaltspunkte können eine Prüfung von Messgerät, Bedienung, Auswertung und Dokumentation rechtfertigen.

Verwandte Begriffe und Quellen

Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Fahreignungsregister und Anhörungsbogen

Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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