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Bußgeldkatalog

Bußgeldkatalog ist die bundesweit geltende Regelbewertung für häufige Verkehrsordnungswidrigkeiten. Er ordnet Tatbeständen Regelsätze für Geldbußen und teilweise Regelfahrverbote zu und sorgt dadurch für eine möglichst gleichmäßige Ahndung. Die Einträge gehen regelmäßig von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus. Besondere erschwerende oder mildernde Umstände können Abweichungen rechtfertigen. Punkte im Fahreignungsregister ergeben sich nicht allein aus dem Tabellenbetrag, sondern aus den gesetzlichen Register- und Bewertungsvorschriften.

Rechtliche Einordnung

Rechtsgrundlage ist die Bußgeldkatalog-Verordnung mit ihrem Tatbestandskatalog; sie konkretisiert insbesondere die Ahndung nach § 24 StVG.

Bedeutung und Abgrenzung

Der Bußgeldkatalog ist kein Strafgesetzbuch und ersetzt nicht die Einzelfallprüfung. Er betrifft Ordnungswidrigkeiten; Verkehrsstraftaten werden nach anderen Vorschriften verfolgt.

Beispiel

Für eine bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitung sieht der Katalog einen Regelsatz und gegebenenfalls ein Fahrverbot vor. Bei vorsätzlicher Begehung oder atypischer Härte kann die konkrete Sanktion abweichen.

Häufige Fragen

Sind die Beträge zwingend?

Sie sind Regelsätze. Behörde und Gericht können bei begründeten Besonderheiten nach oben oder unten abweichen.

Stehen Punkte im Bußgeldkatalog?

Die praktische Übersicht weist sie häufig aus; rechtlich beruhen Eintragung und Bewertung auf StVG und FeV.

Gilt der Katalog auch für Radfahrer?

Er enthält auch Tatbestände für andere Verkehrsteilnehmer, soweit die jeweilige Verkehrsregel auf sie anwendbar ist.

Verwandte Begriffe und Quellen

Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Regelfahrverbot, Fahreignungsregister und Anhörungsbogen

Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz, in der Bußgeldkatalog-Verordnung, in der Fahrerlaubnis-Verordnung und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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