Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Ertragsteuer auf den Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebs. Sie wird von den Gemeinden erhoben und zählt zu deren wichtigsten eigenen Einnahmequellen. Grundlage sind das Gewerbesteuergesetz, der vom Finanzamt festgestellte Gewerbesteuermessbetrag und der von der jeweiligen Gemeinde bestimmte Hebesatz. Freiberufliche und landwirtschaftliche Tätigkeiten unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer.

Berechnung

Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn, der durch gesetzliche Hinzurechnungen und Kürzungen zum Gewerbeertrag angepasst wird. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz.

Steuerschuldner

Steuerschuldner ist grundsätzlich der Unternehmer, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Kapitalgesellschaften gelten kraft Rechtsform als Gewerbebetrieb.

Beispiel

Eine GmbH erzielt Gewinn. Nach Festsetzung des Messbetrags erlässt die Gemeinde einen Gewerbesteuerbescheid unter Anwendung ihres Hebesatzes.

Häufige Fragen

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Bei rein freiberuflicher Tätigkeit grundsätzlich nicht.

Kann Gewerbesteuer auf Einkommensteuer angerechnet werden?

Bei natürlichen Personen und Mitunternehmern ist unter gesetzlichen Voraussetzungen eine pauschalierte Anrechnung möglich.

Verwandte Begriffe

Körperschaftsteuer, Gewerbebetrieb, Gewerbeertrag, Hebesatz, Gewerbesteuermessbetrag

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